Auf der Homepage der Hansestadt Hamburg Hamburg.de sind die
gültigen Allgemeinverfügungen und Verordnungen einsehbar.
https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen
Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt
Von
den
bereitgestellten
Desinfektionsmitteln
ist
bitte
reichlich
gebrauch
zu
machen.
Dies
gilt
insbesondere
auch
vor
und
nach
der
Benutzung sanitärer Anlagen.
•
Personen
mit
Corona-Krankheitszeichen
wie
Husten,
Fieber,
Schnupfen
und
Halsschmerzen
haben
keinen
Zutritt.
An
die
Verantwortung für sich selbst und andere wird appelliert.
•
Das
Vereinsheim
bleibt
weitgehend
geschlossen.
Max.
fünf
Personen
dürfen
sich
gleichzeitig
und
wenn
notwendig
im
Vereinsheim unter Beachtung der Abstandsregelungen aufhalten.
•
Sanitäre Anlagen sind nur Einzel zu nutzen.
•
Das Tragen einer Atemmaske im Vereinsheim ist verpflichtend.