Auf der Homepage der Hansestadt Hamburg Hamburg.de sind die gültigen Allgemeinverfügungen und Verordnungen einsehbar. https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt Von den bereitgestellten Desinfektionsmitteln ist bitte reichlich gebrauch zu machen. Dies gilt insbesondere auch vor und nach der Benutzung sanitärer Anlagen.
Personen mit Corona-Krankheitszeichen wie Husten, Fieber, Schnupfen und Halsschmerzen haben keinen Zutritt. An die Verantwortung für sich selbst und andere wird appelliert. Das Vereinsheim bleibt weitgehend geschlossen. Max. fünf Personen dürfen sich gleichzeitig und wenn notwendig im Vereinsheim unter Beachtung der Abstandsregelungen aufhalten. Sanitäre Anlagen sind nur Einzel zu nutzen. Das Tragen einer Atemmaske im Vereinsheim ist verpflichtend.